Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. In Deutschland besteht die sogenannte Sargpflicht.  

Erdbestattungen müssen in Deutschland auf einem Friedhof oder einem als Friedhof gewidmeten eingefriedeten Grundstück erfolgen. Die Fristen zur Bestattung sind länderrechtlich geregelt. Allen Bundesländern gemein ist die Frist von 48 Stunden als frühestmöglicher Bestattungstermin.

Der Ablauf einer Erdbestattung ist in fast allen Regionen ähnlich. Vor der Erdlegung des Sarges findet ein Trauergottesdienst oder eine Trauerfeier in der Kirche oder der Aussegnungshalle des Friedhofes statt.  

Der Sarg wird in der Regel in der Aussegnungshalle aufgebahrt. Selbstverständlich könnte dies auch in der Kirche stattfinden. Hierzu muss die Zustimmung der Kirchengemeinde vorliegen.  

In den meisten Fällen bleibt der Sarg geschlossen. Auf Wunsch der Trauerfamilien könnte allerdings der Sarg während der Trauerfeierlichkeiten auch geöffnet werden.  

Nach Schließung der Grabstätte sollte mit der Bepflanzung sowie dem Setzen des Grabmales und der Umrandung abgewartet werden, da das Erdreich noch absinken wird. Deshalb ist es empfehlenswert, etwa drei bis sechs Monate bis zur endgültigen Anlage, abzuwarten.

Die Kosten einer Erdbestattung hängen mit unter von der Wahl des Friedhofes und des Grabes (Einzel-, Familien- oder Reihengrab) ab. Für alle Gräber gibt es eine Nutzungsdauer. Diese muss je nach Laufzeit verlängert werden. Daher ist eine Preisauskunft erst möglich, wenn wir diese Informationen erhalten haben.

Auf die jeweiligen Gebühren der einzelnen Friedhofsverwaltungen hat das Bestattungsunternehmen keinerlei Einfluss.

 

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