Dabei wird die Asche in einer speziellen Seeurne außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. Der Kapitän spricht dabei die Trauerrede. Möglichkeiten bestehen hierfür nahezu in jedem Meer, von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik oder im Mittelmeer.

Da das Bestattungsrecht in Deutschland Sache der einzelnen Bundesländer ist, gibt es auch unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen. Die Bandbreite der gesetzlichen Verordnungen reicht dabei vom Antrag auf Entbindung vom Friedhofszwang   (wie in Bayern) bis zur völligen Gleichstellung mit anderen Bestattungsformen (wie in Schleswig-Holstein).  

Einer Seebestattung geht immer eine Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die verbleibende Asche wird anschließend in einer speziellen wasserlöslichen Urne im Rahmen einer Trauerfeier oder anonym auf See versenkt. Die meisten Reedereien bieten die Begleitung einer Seebestattung mit Trauergästen an.      

Wenn Sie an Bord des Schiffes gehen, ist die Urne in der Regel im Innenbereich aufgestellt und dekoriert. Anschließend wird die Flagge auf Halbmast gesetzt und die Beisetzungsposition angesteuert. Gemeinsam mit dem Kapitän bringen Sie die Urne in der Regel zum Heck des Schiffes, wo diese nach einer Trauerrede und der Abschiednahme ins Wasser gelassen wird. Sie haben die Möglichkeit, Blumen, Blütenblätter oder Steine mit Wünschen oder Erinnerungen in das Meer zu geben. Dabei sind lediglich natürliche Materialien für den Abschied erlaubt.     

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