Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Voraus Verfügung einer Person für den Fall, dass Sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Solange man einwilligungsfähig ist, kann man in der jeweiligen Behandlungssituation unmittelbar selbst entscheiden, welche ärztlichen Behandlungen vorgenommen werden sollen. Ohne die Einwilligung des Patienten darf dann ein Eingriff nicht vorgenommen werden.
Es kann aber unerwartet zum Verlust der Einwilligungsfähigkeit kommen – zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall oder durch eine schwere Erkrankung.
In diesem Fall wird die Behandlung so durchgeführt, wie zuvor in der Patientenverfügung festgelegt wurde. Dies gilt allerdings nur für die Situationen, welche auch tatsächlich von der im Voraus erstellten Patientenverfügung erfasst sind! Nur wenn die Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen, sind diese auch verbindlich. Deshalb ist es wichtig, die Patientenverfügung umfassend zu gestalten und regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen.